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Warum benötigt man eine Wohngebäudeversicherung?

Sie möchten schützen, was Sie besitzen

 

Als Immobilienbesitzer wissen Sie: Das eigene Haus ist ein solides Fundament für die finanzielle Zukunft. Schließlich haben Sie viel Zeit, Geld und Mühe investiert. Mit der Wohngebäudeversicherung ist für den langen und dauerhaften Erhalt des eigenen Zuhauses gesorgt. Wir beraten Sie individuell wie Sie Ein- und Zweifamilienhäuser umfassend und zuverlässig gegen die finanziellen Folgen folgender Gefahren sichern:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

 

Was versteht der Versicherer unter einem Gebäude?

Hierunter wird nicht nur der eigentliche Baukörper verstanden, sondern auch Einbauten, wie z. B. eingebaute Schränke, fest verlegte Fußböden, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, zählt dazu, wie z. B. Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, außen am Gebäude angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen und sogar Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen sowie natürlich auch Nebengebäude, Garagen oder Carports.

Welche Risiken sind durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt?

Generell versichert sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper, Folgeschäden, z. B. durch Löschwasser, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasserdampf, Frostschäden an Badeeinrichtungen, Wasserhähnen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern, Schäden durch Sturm – auch an „Zubehör“ wie Antennen, Markisen, Überdachungen, Alarmanlagen etc., eindringende Niederschläge durch vom Sturm abgedeckte Dächer oder eingedrückte Scheiben, Erdsenkungen und Erdrutsche als Folge von Leitungswasserschäden sowie Hagelschäden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Wohngebäudeversicherung eine kostenlose, zwölfmonatige Rohbauversicherung, z. B. gegen Schäden durch Feuer und Blitzschlag, zu vereinbaren.

Was erhalte ich bei einem Totalschaden?

Tritt z.B. der Fall ein, dass Ihr Wohngebäude durch einen Brand zerstört wird, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden. Darüber hinaus werden Ihnen die Mehrkosten ersetzt, die sich in der Zeitspanne zwischen Schadenfall und Wiederherstellung aufgrund von Preissteigerungen ergeben. Auch Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen werden in bestimmten Grenzen erstattet.

Was erhalte ich bei einem Teilschaden?

Wird Ihr Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, erhalten Sie die Reparaturkosten für die Beseitigung der eingetretenen Schäden erstattet.

Wann erhalte ich meine Entschädigung?

Die entstandenen Reparaturkosten werden Ihnen erstattet, sobald die notwendigen Feststellungen (z. B. durch ein Gutachten) getroffen werden konnten. Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Wurde Ihr Wohngebäude zerstört, erhalten Sie bis zur Wiederherstellung zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird gezahlt, sobald Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie, sobald sichergestellt ist, dass Sie das Gebäude wiederherstellen.

 

Wir stehen Ihnen zur Seite

 

Jedes Jahr verursachen Hochwasser und Starkregen erhebliche Schäden in deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben. Infolge des Klimawandels haben sich das weltweite Niederschlagsverhalten und das Abflussverhalten der Flüsse stark verändert. Die damit verbundenen Risiken wurden ganz besonders an den Starkregen und Überschwemmungen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen in tragischer Weise deutlich.

AXA bietet in der Hausrat- Wohngebäude- und in der Gewerbeversicherung maßgeschneiderten Versicherungsschutz bei Schäden durch:

Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Rückstau
Erdfall
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Erdbeben

Wir lassen Sie bei Schäden dieser Art nicht alleine und helfen Ihnen.

 


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Telefon: 06326 989 00-0
E-Mail: agentur.geil@axa.de

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