Betriebsschließung

Übersicht

Warum eine Betriebsschließungsversicherung?

Ihr Schutz vor einer möglichen Betriebsschließung

Für Betriebe der Gastronomie, einer Großküche oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, kann schnell durch eine behördlich verhängte Betriebs­schließung das wirtschaftliche Aus drohen. Denn nach dem Infektions­schutzgesetz sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B.Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt. Die Betriebsschließungsversicherung deckt Vermögens- und Sachschädenab, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, und zwar für

  • die Schließung des Betriebs
  • die Desinfektion des Betriebes
  • Tätigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter
  • die Vernichtung von Waren und Vorräten

 


Das Antivirenprogramm für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter

Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung und umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Finanzieller Ausgleich für den Schließungsschaden, d.h. für den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Pacht
  • Lohn- und Gehaltsaufwendungen infolge eines Tätigkeitsverbotes gegen die Mitarbeiter oder den Inhaber
  • Ersatz des Waren- und Vorräteschadens sowie Kostenersatz für die Brauchbarmachung oder Vernichtung von Waren und Vorräten
    (wenn diese mit Krankheitserregern befallen sind)
  • Kosten für die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen
  • Aufwendungen für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

 

Fallbeispiele für eine Betriebsschließungsversicherung

In welchen Fällen Sie Ihren Betrieb wirksam gegen die Folgen einer Betriebs­schließung schützen, zeigen Ihnen zwei Schadenbeispiele aus der täg­lichen Versicherungspraxis:

Salmonellenfall in einem Gastbetrieb
Wegen einer Salmonelleninfektion schließt die Gesundheitsbehörde den Betrieb für mehrere Tage und beschlagnahmt größere Warenmengen. Außerdem ist eine vollständige Desinfektion der Betriebsstätte erforderlich. Der Gesamtschaden umfasst den Waren­schaden und den Schließungsschaden, also fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Ein Kellner darf wegen seiner Salmonellenerkrankung einige Tage nicht beschäftigt werden. Die Lohnfortzahlung übernimmt ebenfalls die Betriebsschließungs­versicherung.

Teilbereichsschließung einer Klinik
Weil Patienten und Mitarbeiter einer Klinik am Noro-Virus erkrankt sind, kommt es zu einer Teilbereichsschließung der Klinik.

Mit der Betriebsschließungsversicherung sind Sie in beiden Fällen bestens geschützt.

 


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E-Mail: agentur.geil@axa.de

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