Übersicht
Warum eine Beihilfeergänzung?
In den verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Dienstes wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten in Form der Beihilfe erfüllt. In welchem Umfang Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes- oder Landesbeihilfe) und der Art Ihrer Tätigkeit. Auf jeden Fall ist es immer ratsam, auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereitet zu sein und sich mit einer Krankenversicherung für Beamte zusätzlich abzusichern.
Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Das heißt, dass sich Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt. Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz.
Das Absicherungskonzept einer Beihilfeergänzung schützt Sie vor Zusatzkosten
Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50%, das heißt:
- 50% der Krankheitskosten müssen Sie über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern
- 50% der entstandenen Krankheitskosten erhalten Sie als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn
Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten.
Beihilfe mit Familie
Die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz
- 80% für berücksichtungsfähige Kinder
- 70% für berücksichtingungsfähige Ehepartner
- 50% für Beamte mit einem Kind und 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern
Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten. Darüber hinaus ist mit Dienstbeginn der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Unser Krankenversicherungsangebot für Beihilfeberechtigte Beamte
Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen deren Familienmitglieder erhalten im Krankheitsfall Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. In Zusammenarbeit mit unserem Partner DBV bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen, das auf Ihre persönliche Situation optimal abgestimmt ist und den verbleibenden privat abzusichernden Anteil abdeckt.
Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte Beamte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B: Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV. Mit Vision B erfüllen Sie alle Vorgaben der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
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E-Mail: agentur.geil@axa.de